Im Kreis Lippe muss es an 2 Tagen dieses Monats besonders still sein. Die Bezirksregierung Detmold weist auf entsprechende Gesetzesregeln zum Volkstrauertag und zum Totensonntag hin.
Diese Tage am 14. und 21. November zählen nach Mitteilung der Behörde zu den so genannten stillen Sonn- und Feiertagen. Märkte, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Zirkusaufführungen und Ähnliches sind dann per Gesetz verboten. Am Volkstrauertag gilt die Regelung bis 13 Uhr, am Totensonntag bis 18 Uhr. Ausnahmen sind möglich, müssen aber durch die Bezirksregierung genehmigt werden. Weitere Infos dazu sind bei den Ordnungsämtern oder bei der Bezirksregierung zu haben.