Die Schließung der Grundschule in Lage Billinghausen ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage mehrerer Eltern gegen die Schließung abgewiesen. Bereits im Eilverfahren hatte das Gericht so geurteilt. Der Schulträger dürfe nach Abwägung aller Umstände anderen Standorten den Vorrang geben. Außerdem könne den Kindern aus dem Ortsteil zugemutet werden, andere Grundschulen in erreichbarer Nähe zu besuchen, heißt es aus Minden.