Die Detmolder Agentur für Arbeit weist auf besondere Regelungen für Steuererklärungen beim Thema Arbeitslosengeld 1 hin. Betroffen sind diejenigen, die im vergangenen Jahr sowohl Hilfe von der Agentur als auch ein Einkommen bezogen haben.
Grundsätzlich sind Leistungen der Agentur zwar steuerfrei, heißt es in einer Pressemitteilung. Das bezogene Geld werde aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, wenn der Betroffene im gleichen Jahr auch zeitweise gearbeitet hat. In den nächsten Tagen will die Agentur die nötigen Bescheinigungen für das Jahr 2010 verschicken. Betroffen sind diejenigen, die mindestens über die Jahreswende 2009/2010 Arbeitslosengeld 1 bekommen haben.