Nach der Verurteilung einer ehemaligen Behördenmitarbeiterin des Kreises Lippe wegen Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung hat ihr Verteidiger Revision am Bundesgerichtshof eingelegt. Das Landgericht Detmold hatte die 45-Jährige zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Frau hatte vor allem syrischen Flüchtlingen zu Einreisevisa und Aufenthaltsgenehmigungen verholfen. Ihr Verteidiger hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.
Laut Anklage hatte die Mitarbeiterin in der lippischen Ausländerbehörde zwischen 2014 und 2016 auf ihrem Posten sogenannten Kontingentflüchtlingen bescheinigt, dass sich in Deutschland lebende Personen zur Finanzierung des Lebensunterhalts verpflichtet hätten.
Dass die Frau sich ihre Dienste mit fast 220.000 Euro hatte bezahlen lassen, konnte das Gericht nicht nachweisen.