Im Pausenbrot-Fall von Schloß Holte-Stukenbrock möglichweise noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Angeklagte will in Revision gehen und das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.
Das Landgericht Bielefeld hatte den 57-jährigen wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er hatte die Pausenbrote mehrerer seiner Kollegen vergiftet und drei von ihnen schwer gesundheitlich geschädigt. Das Gericht verhängte auch die anschließende Sicherungsverwahrung. Laut Westfalenblatt sieht der Verteidiger des Mannes mehrere Ansatzpunkte für eine Revision. Außerdem kennt der Anwalt jetzt auch das Motiv des Mannes, was im Prozess nie geklärt wurde. Der 57-Jährige hatte selber nichts zu den Vorwürfen gesagt.