Der Tod eines Familienvaters an Himmelfahrt 2015 am Bahnhof Löhne beschäftigt heute den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter müssen darüber entscheiden, ob der Freispruch für den in dem Fall angeklagten Bad Salzufler rechtmäßig war. Am Himmelfahrtstag war der Familienvater mit einer Gruppe angetrunkener Männer aneinander geraten und hatte sich dabei mit einem Spatenstiel bewaffnet. Der angeklagte Salzufler konnte dem Mann den Spatenstiel abnehmen und selbst damit zuschlagen. Der Vater stürzte und starb. Das Bielefelder Landgericht sah einen Fall von Notwehr und sprach den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Sogar die Verteidigung hatte sich für eine Haftstrafe ausgesprochen.