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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Revision in Doppelmordprozess

Die Verteidigung hat Revision im Detmolder Doppelmord-Prozess eingelegt. Der Angeklagte war gestern zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Nach einem solchen Urteil liegt eine Revision auf der Hand, härter kann ein Gericht in Deutschland nicht gegen Straftäter urteilen. Da ist zumindest das Ankündigen einer Revision so etwas wie ein Standardverfahren. Wenn die Verteidigung auch nach Einsicht des schriftlichen Urteils in den nächsten fünf Wochen bei der Revision bleibt, beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall. Der Angeklagte hatte in Detmold eine 24-jährige Frau und deren sechsjährigen Sohn erstochen. Die Frau erstach er, weil sie seine sexuellen Fantasien nicht erfüllen wollte, den kleinen Jungen, um die Tat zu vertuschen.