Die Paderborner Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen ein Totschlags-Urteil zurückgezogen. Ein Blomberger hatte seiner Ex-Verlobten aus Steinheim im Mai letzten Jahres die Kehle durchgeschnitten. Das Paderborner Landgericht hatte ihn daraufhin wegen Totschlags zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug, sie hatte lebenslange Haft wegen Mords gefordert. Nach eingehender Prüfung kam sie jetzt aber zu dem Schluss, dass der Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg hätte. Damit ist das Urteil wegen Totschlags rechtskräftig.