Heute muss sich ein Bad Salzufler erneut wegen eines tödlichen Spatenstielangriffs verantworten. Tag drei im Revisionsprozess. Der Lipper war zunächst vom Bielefelder Landgericht freigesprochen worden. Die Richter sahen in der tödlichen Attacke einen Akt der Notwehr. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben. Der Bad Salzufler war an Himmelfahrt 2015 zunächst im Streit von einem Mann angegangen worden und schlug dann selbst mit einem Spatenstiel zu – mit tödlichem Ausgang.