In unserem Nachbarkreis Minden-Lübbecke darf ein nahezu 200 Meter hohes Windrad gebaut werden. Das Mindener Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners in Porta Westfalica abgewiesen. Die Anlage könne aufgrund ihrer Größe zwar störend wirken, sie sei deshalb aber noch nicht optisch bedrängend.