Mit Blick auf die Schlechtwetterperiode preist die Agentur für Arbeit in Detmold das Saison-Kurzarbeitergeld an. Wetterabhängige Betriebe können damit im Winter Kündigungen vermeiden. Diese Hilfe können Betriebe aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk sowie aus dem Garten- und Landschaftsbau beantragen, heißt es von der Agentur. Die Firmen können das Kurzarbeitergeld zwischen Anfang Dezember und Ende März beziehen. Agenturchef Heinz Thiele rät den betroffenen Firmen, sich rechtzeitig zu informieren. Neben dem Saisonkurzarbeitergeld gebe es auch noch weitere Hilfsangebote. Weitere Informationen bekommen Sie auf www.arbeitsagentur.de oder unter 0800 45 555 20