Die Klinik am Burggraben in Bad Salzuflen muss 85.000 Euro Schmerzensgeld an einen Patienten zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Der Mann war nach einer Organtransplantation zur Reha in Salzuflen. Wegen eines Behandlungsfehlers stieß sein Körper später die transplantierte Bauchspeicheldrüse ab und auch die neue Niere wurde so geschädigt, dass der Mann wieder auf die Dialyse angewiesen ist. Bei allen Organempfängern besteht die Gefahr, dass der Körper das Spenderorgan abstößt. Deshalb sind Patienten nach der OP zwingend auf bestimmte Medikamente angewiesen. In der Salzufler Reha-Klinik wurde dem Mann Blut abgenommen, um den vorgeschriebenen Medikamentenspiegel zu kontrollieren. Die Blutprobe ging an ein externes Labor. Und das teilte der Klinik erst Wochen später das Ergebnis mit. Das Gericht kreidet der Klinik an, dass sie nach spätestens drei Tagen von sich aus beim Labor hätte nachfragen müssen. In den verstrichenen Wochen sank der Wert des Mannes nämlich ab, und das wurde durch die fehlende Kontrolle erst viel zu spät bemerkt. Neben dem Schmerzensgeld muss die Klinik auch für sämtliche Kosten aufkommen, die dem Patienten wegen seiner geschädigten Spenderniere noch entstehen.