Ein Bielefelder Hautarzt muss 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er hatte einen Hautkrebs-Patienten falsch behandelt. Der damals 73-jährige Patient hatte eine bestimmte Form von Hautkrebs, die normalerweise operiert wird. Der Arzt hatte dem Mann aber zu einer Strahlentherapie geraten und die andere Möglichkeit nicht erwähnt. So war der Krebs immer wiedergekommen und der ältere Mann musste sogar mehrfach operiert werden. Deswegen verklagte er den Arzt und hat vom Oberlandesgericht in Hamm Recht bekommen. Die Richter befanden, der Arzt hätte die Tortur durch eine korrekte Beratung verhindern können.