Ein Schockanrufer aus Litauen ist am Morgen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Detmolder Amtsgericht glaubte dem Mann seine Version der Taten nicht. Der Litauer hatte unter anderem nach einem Schockanruf eines Komplizen im April 1.000 Euro bei einem Opfer in Heiligenhaus abgeholt. Vor Gericht blieb er bei der Version, nur Taschenkurier gewesen zu sein und von einer Straftat nichts gewusst zu haben. Die Richter sahen das auch deshalb anders, weil der Litauer sich bei seinen Taten und per Unterschrift einen falschen Namen gegeben hatte. Er muss Deutschland jetzt verlassen und darf in den nächsten drei Jahren nicht wieder einreisen.