Auch Männer im Gefängnis haben ein Recht auf Schönheit. Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit dem Fall eines Strafgefangenen aus der Bielefelder JVA beschäftigen.
Der Mann hatte beklagt, dass Frauen im gleichen Gefängnis monatlich 25 Euro für Kosmetikprodukte ausgeben dürfen, Männer aber nicht. Eine Klage am Oberlandesgericht Hamm blieb erfolglos. Die Verfassungsrichter sahen darin eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Rollenklischees dürften bei der Behandlung von Gefangenen keine Rolle spielen. Arne Heger, Radio Lippe.