In der kommenden Woche soll die Strafe für einen Blomberger Jäger endgültig festgelegt werden. Der Mann hatte einem Erntehelfer ins Knie geschossen. Er hatte vor rund einem Jahr während einer Treibjagd auf einem Maisfeld in Detmold-Klüt auf ein Wildschwein geschossen und dabei aus Versehen einen jungen Erntehelfer getroffen. Fahrlässige Körperverletzung nannte das Gericht das und verurteilte den Jäger vor einigen Monaten zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro. Der Blomberger fordert eine weniger hohe Summe, die Staatsanwaltschaft zusätzlich eine Bewährungsstrafe.