Ein 38-jähriger Lipper muss nach seiner dreieinhalbjährigen Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung. Das hat am Nachmittag das Detmolder Landgericht entschieden.
Die Anklagebehörde hat bereits gegen die vorherige Verurteilung des 38-jährigen Lippers Revision eingelegt. Damals hatte das Gericht zusätzlich zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe nur eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung verhängt. Das war der Staatsanwaltschaft zu wenig. Sie wollte eine endgültige Sicherungsverwahrung erreichen. Der 38-Jährige hatte Anfang 2013 eine Frau vergewaltigt. Aus Sicht der Anklage ist der Mann dauerhaft eine Gefahr für die Allgemeinheit. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Vielmehr kommt der Mann im August frei und steht dann lediglich unter Führungsaufsicht.