Am Landgericht Detmold ist ein Messerstecher heute zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mehrfach auf seine Schwägerin eingestochen. Für die Attacke in der Wohnung der Frau in Detmold vor gut einem halben Jahr verurteilte die Richterin den Angeklagten wegen versuchten Totschlags und schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Ein Sachverständiger urteilte, dass die Messerattacke eine Affekttat war und der Angeklagte deshalb nur vermindert schuldfähig war. Die Schwägerin erlitt bei der Attacke so schwere Verletzungen, dass sie laut Anklage auf einem Auge blind und ihre linke Körperseite gelähmt ist. Sie selbst war nicht vor Gericht erschienen.