Ein ehemaliger Augustdorfer Zeitsoldat muss sich mit seiner Entlassung abfinden. Der Mann musste aufgrund seiner radikal-islamischen Gesinnung seinen Dienst quittieren – das Mindener Verwaltungsgericht erklärte die Entlassung heute für rechtens. Der Soldat soll in seiner Zeit in Augustdorf für die Scharia, also für die islamische Rechtssprechung, geworben haben. Die Bundeswehr hat den Rausschmiss damit begründet, dass nicht sicher sei, ob der Mann jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einstehen würde. Der Kläger war im März vergangenen Jahres aus dem Dienst entlassen worden, er war zum muslimischen Glauben konvertiert. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage gegen die Entlassung ab.