Die Sparkasse Paderborn-Detmold wird die Identitäre Bewegung erstmal nicht als Kunden los. Das Amtsgericht Paderborn hat die Kündigung in einer vorläufigen Entscheidung als nicht rechtmäßig eingestuft.
Die Sparkasse will kündigen, weil der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung als rechtsextremistisch eingestuft hat. Aus Sicht des Gerichts ist die Kündigung nicht rechtmäßig, weil der Verein zwar unter Beobachtung steht, aber nicht verboten ist. Außerdem habe er glaubhaft nachweisen können, dass es ihm bisher nicht gelungen ist, woanders ein Konto zu bekommen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfe die Sparkasse deshalb das Konto nicht kündigen. Der Verfassungsschutz hatte die Identitäre Bewegung im Juli nach langer Prüfung als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft