Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten Spatenstiel-Prozess bestätigt. Ein 28-Jähriger Bad Salzufler muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für vier Jahre ins Gefängnis. Der Bad Salzufler war vor zweieinhalb Jahren mit einem Familienvater am Löhner Bahnhof in Streit geraten. In dessen Verlauf schlug der Mann mit einem Spatenstiel zu, dem er seinem Gegenüber entriss. Der Familienvater erlag wenig später den schweren Verletzungen. Im ersten Prozess war der Salzufler wegen Notwehr freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben. Die Kanzlei der Opferfamilie bestätigte jetzt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.