Wer die Flüchtlingshilfe mit Geld unterstützen will, kann das in Zukunft einfacher bei seiner Steuer angeben. Diese Erleichterung bietet ab sofort das Finanzamt.
oraussetzung ist, dass man das Geld auf ein für die Flüchtlingshilfe eingerichtetes Sonderkonto einzahlt. Das unterstreicht der Leiter des Finanzamts Detmold Michael Köhne. Diese Sonderkonten können insbesondere Städte und Gemeinden, anerkannte Hilfsorganisationen oder Wohlfahrtsverbände eröffnen. Für den Nachweis reicht der Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der Ausdruck beim Online-Banking. Spenden dürfen alle gemeinnützigen Organisationen einsammeln, und zwar unabhängig von ihrem Satzungszweck. Diese Vereinfachung gilt erst einmal bis zum Ende des kommenden Jahres.