Im Prozess um gefrorenes Pferdesperma hat das Detmolder Landgericht die Klage eines Tierarztes aus Lügde abgewiesen. Es ließ sich nicht klären, wo die beklagten 6 Röhrchen mit dem Erbgut von Zuchthengsten geblieben sind.
Beklagter war ein Pferdezüchter aus Extertal. Fakt ist, dass der Lügder Veterinär Pferdesperma auf dem Hof des Extertalers eingelagert hatte. Nur über die Menge herrschte Uneinigkeit. Das Gericht befragte mehrere Zeugen. Auch diese konnten den Verbleib der 6 Röhrchen nicht klären. Der Kläger muss beweisen, dass der Beklagte das Pferdesperma tatsächlich hat, zitiert die LZ eine Sprecherin des Gerichts.