Bei der Verhandlung um tiefgefrorenes Pferdesperma vor dem Detmolder Landgericht gab es heute keine Einigung. Der Richter bemängelte, dass der Pferdezüchter keine Beweise für seine Vorwürfe gegen den Tierarzt habe und legte den Beteiligten nah, sich außergerichtlich zu einigen.
Der Züchter wirft dem Veterinär aus Lügde vor, das eingefrorene Sperma eines berühmten Deckhengstes nicht herauszurücken. Bereits vor mehr als zehn Jahren hatte der Arzt damit zwei Stuten besamt. Laut Züchter soll damals noch Sperma übrig geblieben sein, der Veterinär bestreitet dies. Der Züchter verlangt die Herausgabe des Spermas oder 60.000 Euro Schadenersatz. Bis Mai will der Richter entscheiden, wann und wie das Verfahren weitergeht. Eventuell sollen Zeugen aussagen.