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Kai Below
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Im Kinderporno-Fall um einen ehemaligen lippischen Politiker hat sich jetzt die Staatsanwaltschaft Detmold eingeschaltet. Das zuständige Amtsgericht Lemgo hatte den Strafbefehl gegen den Mann zuletzt etwas reduziert, dagegen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Statt insgesamt 15.000 Euro sollte der Mann für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornos nur noch 13.500 Euro zahlen. Er hatte gegen den ersten Strafbefehl Einspruch eingelegt, weil er meinte, dass seine Einkünfte, an denen sich die Strafe berechnet, zu hoch angesetzt waren. Jetzt wird das Landgericht Detmold entscheiden müssen. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden, dann käme der Ex-Politiker um eine öffentliche Verhandlung herum.