Nach dem Urteil im Prozess um zwei Raubüberfälle in Oerlinghausen geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Das Landgericht Detmold hatte den Angeklagten nur wegen Betrugs und nicht wegen räuberischer Erpressung verurteilt. Wir haben vorsorglich Revision eingelegt und warten jetzt erstmal das schriftliche Urteil ab, sagte uns Oberstaatsanwalt Ralf Vetter. Der Angeklagte hatte neun Monate Haft bekommen, weil er eine bei den Überfällen im April vergangenen Jahres erbeutete Rolex-Uhr weiterverkauft hatte. Aus Sicht des Gerichts war dem Mann aus Herford aber keine direkte Beteiligung an den Taten nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und wollte deshalb sechs Jahre Haft. Ein Zeuge hatte im Verfahren ausgesagt, den Angeklagten trotz Maskierung erkannt zu haben. Für das Gericht war das aber nicht schlüssig.