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Patrick Rickert
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Stadt muss zahlen

Sozialämter müssen auch für die Nachmittagsbetreuung in der OGS einen Integrationshelfer bezahlen. Das hat das Sozialgericht Detmold entschieden. 

Im konkreten Fall geht es um einen achtjährigen Jungen mit Downsyndrom in Bielefeld, berichtet das Westfalen-Blatt. Er besucht eine reguläre Grundschule und hat einen Integrationshelfer. Für die Unterrichtszeit hat die Stadt die Bezahlung des Helfers übernommen. In der Nachmittagsbetreuung lehnte sie das aber ab, weil es sich um ein freiwilliges Angebot handelt. Die Eltern klagten, weil alle anderen Kinder das Nachmittagsangebot nutzen und der Junge so ausgeschlossen wäre. Das Gericht sieht die Nachmittagsbetreuung als Teil der Schulbildung an. Deshalb soll die Stadt zahlen.

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