Die Stallpflicht für Geflügel betrifft in Lippe nur das nördliche Kalletal. In den Ortschaften Farmbke, Erder, Varenholz und Stemmen gilt das Gebot des Landes NRW. Davon betroffen sind rund zwei Dutzend Geflügelhalter. Insgesamt gibt es in Lippe tausende. Das nördliche Kalletal zählt zu den Risikogebieten der Vogelgrippe, weil dort Wildvögel Rast machen.