Im Kreis Lippe gilt ab Freitag Stallpflicht für Geflügel. Das hat der Kreis heute Mittag bekannt gegeben. Sämtliches Geflügel muss damit ab Freitag in geschlossenen Ställen oder einer Volieren-ähnlichen Vorrichtung untergebracht werden. Wichtig sei dabei, dass eine dichte Abdeckung nach oben existiert, heißt es vom Kreis. In weiten Teilen Ostwestfalens war die Stallpflicht schon für heute angeordnet worden.