Die Stadt Detmold muss an die Angehörigen einer älteren Dame 30.000 Euro bezahlen. Die Frau war wegen eines hervorstehenden Pflastersteins in der Fußgängerzone schwer gestürzt. Laut dem Anwalt der Seniorin hatte die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Einem ersten Vergleich über 35.000 Euro wollte die Stadt nicht zustimmen. Der Fall ging zum Oberlandesgericht Hamm, das die etwas geringere Summe ansetzte. Die Frau ist mittlerweile gestorben.