Das Detmolder Landgericht hat einem Steuerhinterzieher eine ordentliche finanzielle Last aufgebrummt. Das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung - zu seine Auflagen gehört die Zahlung von 48.000 Euro. Der Herforder hatte Einnahmen aus einem Callcenter nicht richtig versteuert und bereits während des laufenden, dreijährigen Ermittlungsverfahrens 400.000 Euro zurückgezahlt. Autos und Motorräder des Mannes sind schon gepfändet worden, deswegen wird er wohl noch 30 Jahre mit der Rückzahlung von weiteren rund 400.000 Euro zu tun haben – so lange beschäftigen sich die Finanzämter mit dem Fall. Die Strafe in Höhe von 48.000 Euro soll seine Lebensgefährtin aufbringen.