Eine durch die IHK Lippe zu Detmold finanzierte Stiftungsprofessur an der Hochschule OWL ist rechtens. Davon geht die Landesregierung aus. Die Förderung gehört zum gesetzlichen Kammerauftrag, wenn der Zweck der Maßnahme im Interesse der gewerblichen Wirtschaft liegt“, stellt die Regierung fest. Sie geht davon aus, dass die Voraussetzungen bei der Stiftungsprofessur der IHK Lippe entsprechend erfüllt sind. Zur Begründung der Professur hatte die Industrie- und Handelskammer selbst argumentiert, dass die Innovationsstärke lippischer Unternehmen ein entscheidender Faktor sei. Drei Abgeordnete der Piraten hatten die Stiftungsprofessur mit einer Kleinen Anfrage im März kritisch hinterfragt.