Morgen mit Allerheiligen beginnen die stillen Sonn- und Feiertage im November. Die Bezirksregierung Detmold weist auf gesetzliche Auflagen hin.
So sind Märkte, Sportveranstaltungen, Volksfeste oder gewerbliche Ausstellungen verboten. Dies gilt an Allerheiligen und am Totensonntag, dem 23. November, von 5 bis 18 Uhr. Am Volkstrauertag, dies ist der 16. November, sind einige Veranstaltungen ab 13 Uhr wieder erlaubt. Ausnahmen von den Verboten sind möglich, wenn der besondere Schutz der Feiertage bestehen bleibt, darüber entscheidet die Bezirksregierung Detmold.
Christian Spönemann, Radio Lippe