Der Streit zwischen einem Herzpatienten aus dem Irak und dem Herzzentrum Bad Oeynhausen ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Dem Patient war von der Klinik ein Platz auf der Transplantationsliste wegen mangelnder Deutschkenntnisse verweigert worden. Aufgrund der Verständigungsprobleme sei zweifelhaft, ob der Patient die ärztlichen Vorgaben für die Vor- und Nachbehandlung verstehen könne, so die Begründung der Ärzte damals . Die beiden Parteien haben sich am Vormittag vor dem Bielefelder Landgericht darauf geeinigt, dass die Klinik dem Iraker 5.000 Euro zahlt. Im Gegenzug zieht der 62-jährige seine Klage zurück. Der Anwalt des Irakers bezeichnete die Ablehnung als diskriminierend. Die Zahlung sei aber kein Schuldeingeständnis, heißt es von der Klinik.