Studiengebühren für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen sind rechtmäßig. Zu diesem Urteil ist heute das Verwaltungsgericht Minden gekommen.
Dem Gesetzgeber stehe bei der Ausgestaltung des Studiengebührenmodells ein gewisser Gestaltungsspielraum zu, der sei von den Gerichten zu respektieren. Er müsse aber die Chancengleichheit auch für finanziell schlechter gestellte Studierende sicherstellen. Das Landesgesetz biete hier zum Beispiel über Darlehen sozialverträgliche Möglichkeiten der Studienfinanzierung, fanden die Richter. Von der Rückzahlung kann man bei zu geringem Einkommen freigestellt werden. Mit dem Urteil wies das Gericht die Klage der Studierendenschaft der Uni Paderborn ab.