Einige Bürger in Ostwestfalen-Lippe müssen ihre Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen aus Syrien teuer bezahlen. Das Verwaltungsgericht Minden beschäftigt sich nach eigenen Angaben aktuell mit 90 Klagen von Privatleuten und Kirchengemeinden, die für Syrer gebürgt haben und die nun von den Sozialämtern zur Kasse gebeten werden. Dabei geht es um Syrer, die vor vier Jahren nicht als Flüchtlinge sondern per Visum nach Deutschland eingereist waren. Voraussetzung war, dass entweder ein Verwandter oder ein Bürge für den Lebensunterhalt aufkommt. Die Kläger sind der Ansicht, dass ihre Verpflichtung mit der Asylanerkennung der betroffenen Syrer endet. Das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders. Die Sozialämter verlangen deshalb von den Bürgern Geld zurück, das sie an arbeitslose Betroffene gezahlt haben. In Einzelfällen können das laut Gericht Beträge um 20.000 Euro sein.