Ein 53jähriger Mann aus Oerlinghausen muss wegen der Veröffentlichung von Nacktbildern fast zweieinhalb Tausend Euro Strafe zahlen. Er hatte Fotos seiner ehemaligen Freundin, unter anderem auch Nacktbilder, bei Facebook eingestellt. Nach der Trennung veröffentlichte er rund 200 Fotos im Internet. Das Amtsgericht Detmold verurteilte den Mann wegen versuchter Nötigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.