Ein 72jähriger Dörentruper und eine türkische Teppich-Vertriebsfirma haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Der Lipper hatte in der Türkei einen Vertrag über den Kauf eines 10.000 Euro teuren Teppichs unterschrieben und 500 Euro angezahlt.
Zurück in Deutschland verweigerte der 72jährige die Zahlung des restlichen Kaufpreises und die Annahme des Teppichs. Er gab an, zum Kauf gedrängt worden zu sein und diesen auch widerrufen und angefochten zu haben. Die Zivilkammer des Detmolder Landgerichts schlug einen Vergleich vor, den beide Seiten akzeptierten. Der Dörentruper muss weitere 2.000 Euro zahlen, der Teppich bleibt in der Türkei. Ein Prozess hätte den Rentner vor allem aufgrund der Reisekosten teuer zu stehen kommen können.