Heute geht die Neuauflage des Tiefkühlleichen-Prozesses gegen einen Bad Salzufler weiter. Der Mann soll vor vier Jahren eine Frau ermordet und ihre Leiche danach jahrelang in einer Tiefkühltruhe versteckt haben. Um die Sache geht es in dem Prozess kaum noch. Vielmehr stehen juristische Spitzfindigkeiten im Mittelpunkt. Heute geht es dabei um einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den vorsitzenden Richter. Wird der heute abgewiesen, geht es auch in der Sache weiter. Der Salzufler war in einem ersten Prozess bereits wegen Mordes verurteilt worden. Dies war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden, weil auch eine fahrlässige Tötung in Betracht kommt. Außerdem sah der BGH das Mordmerkmal „Heimtücke“ nicht ausreichend bewiesen.