Ein Unfall bei einem Hallenfußballturnier in Augustdorf ist heute erneut Thema vor Gericht. Vor zwei Jahren hatte ein Junge durch ein umgekipptes Fußballtor schwere Kopfverletzungen erlitten. An den Folgen leidet der Junge bis heute. In dem Prozess muss sich ein ehrenamtlicher Betreuer wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Nach Ansicht der Anklage hatte er es versäumt, das Tor ausreichend zu sichern. Insgesamt hatte es in dem Fall vier Beschuldigte gegeben. Drei von ihnen stimmten der Einstellung der Verfahren gegen Geldauflage zu, der Vierte lehnte das ab. Der Unfall hatte in Lippe eine Grundsatzdiskussion zu Haftungsfragen im Ehrenamt angestoßen.