Der Torunfall von Augustdorf wird in zwei Monaten erneut vor dem Detmolder Landgericht verhandelt. Die erstinstanzliche Verurteilung eines ehrenamtlichen Fußballtrainers hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Ein Lipper sollte eine Geldstrafe bezahlen, weil er nach Auffassung des Landgerichts seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht bei einem Jugendhallenfußballturnier verletzt hatte. Als Folge davon sei ein damals 11-Jähriger in einer Nebenhalle durch ein umfallendes Tor schwer am Kopf verletzt worden. Das Oberlandesgericht Hamm betonte aber, dass die Sorgfaltspflicht nicht überdehnt werden dürfe. Ein solcher Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, so das OLG laut Anwalt des Angeklagten. Die übergeordneten Richter hoben das Urteil auf. Am 8. September wird der Fall erneut in Detmold verhandelt.