Torunfall wird wieder verhandelt. Der Torunfall von Augustdorf kommt in der nächsten Woche erneut vor Gericht. Am kommenden Mittwoch findet die Berufungsverhandlung in dem juristischen Streit statt vor dem Detmolder Landgericht statt. Im Januar war der Angeklagte schuldig gesprochen worden. Er bekam wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe auf Bewährung. Nicht nur der Angeklagte ging nach dem Urteil in Berufung. Die Staatsanwaltschaft will außerdem erreichen, dass die Bewährung der Geldstrafe wegfällt. Bei dem Unfall vor zweieinhalb Jahren bei einem Hallenfußballturnier war einem Jungen ein in einer Nebenhalle abgestelltes Tor auf den Kopf gefallen. Das Kind leidet noch heute unter den Folgen. Der Angeklagte ehrenamtliche Mitorganisator des Turniers hätte aus Sicht des Gerichts dafür sorgen müssen, dass das Tor besser gesichert war.