Der Torunfall von Augustdorf soll Thema am Oberlandesgericht werden. Der Verteidiger des verurteilten 44-jährigen Lippers hat heute, und damit einen Tag vor Fristende, die Begründung für eine Revision abgeschickt. Es bleibe dabei: Sein Mandant dürfe nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sagte der Anwalt im Radio Lippe-Gespräch. Bei dem Unfall vor zweieinhalb Jahren bei einem Hallenfußballturnier war einem Jungen ein in einer Nebenhalle abgestelltes Tor auf den Kopf gefallen. Der zu einer Geldstrafe verurteilte Mitorganisator des Turniers hätte aus Sicht der Richter dafür sorgen müssen, dass das Tor besser gesichert ist. Der Anwalt verwies gegenüber Radio Lippe noch einmal auf andere hochrangige Verantwortliche wie den TÜV oder den Hallenwart. Der Lipper habe seine Mannschaft betreut und nur für die sei er auch verantwortlich gewesen.