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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Überstunden bei der Feuerwehr

Heute beginnt vor dem Mindener Verwaltungsgericht die Verhandlung um die wöchentliche Arbeitszeit von hauptamtlichern Feuerwehrleuten. Sieben Bielefelder Feuerwehrmänner hatten auf einen Ausgleich für zusätzliche Arbeitsstunden geklagt.

Nach EU-Recht ist nur eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zulässig, die Kläger hatten aber weiter 54 Stunden Dienst in der Woche geleistet. Dafür verlangen sie Freizeitausgleich oder eine finanzielle Abgeltung. Die lippischen Feuerwehrmänner betrifft dieses Problem nicht, sie haben sich für eine Ausnahmeregelung entschieden und arbeiten freiwillig 54 Wochenstunden. Ab 2010 greift allerdings eine neue EU-Richtlinie, spätestens dann gibt es für alle Feuerwehrleute eine einheitliche Arbeitszeitregelung.

Christian Spönemann für Radio Lippe.