Das Amtsgericht Detmold hat das Verfahren gegen einen Bauleiter eingestellt. Er war für ein Baugerüst an einem Haus in Oerlinghausen verantwortlich. Zwei Menschen waren darauf durch Bodenplatten gebrochen und wurden verletzt. Aus Sicht des Gerichts konnte der Angeklagte aber nur wenig dafür. Das Gerüst sei ordnungsgemäß überprüft worden. Auch die Berufsgenossenschaft hatte keine Mängel festgestellt. Am Ende handelt es sich um ein Unglück. Deshalb ist die Sache für den Bauleiter und die mitangeklagten Arbeitgeber der Unfallopfer erledigt, wenn sie die Geldauflagen von insgesamt 1.150 Euro bezahlen.