Im Prozess um den Unfall an einem Bahnübergang im vergangenen Sommer in Detmold hat das Landgericht noch nicht abschließend entschieden. Jetzt sollen Sachverständige den Fall beurteilen. Kläger ist ein Autofahrer, der damals mit seinem Wagen in die Seite eines durchfahrenden Zuges gekracht war. Ein Streckenposten hatte vergessen, den kaputten Übergang mit Flatterband zu sichern. Jetzt sollen Gutachter unter anderem die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge und die Höhe des Sachschadens ermitteln. Die beklagte Bahn und die Westfalenbahn wollten erreichen, dass das Landgericht die Klage abweist.