Ein Modeladen aus Bielefeld muss die Behandlungskosten einer Kundin übernehmen, die in dem Geschäft in einen offen stehenden Schacht gefallen ist. Es geht um 21.000 Euro. Das Ganze liegt schon mehr als vier Jahre zurück. Die damals 66-jährige Kundin war in dem Geschäft gerade unterwegs zur Kasse, als sie in den offen stehenden Schacht fiel. Sie brach sich dabei unter anderem einen Oberarm und einen Knöchel. Das Landgericht Bielefeld hatte der Frau damals eine Mitschuld an dem Unfall gegeben. In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt aber entschieden, dass das Modehaus die kompletten Behandlungskosten von 21.000 Euro übernehmen muss. Die Richter in Hamm konnten eine Mitschuld der Frau nicht feststellen.