Die Staatsanwaltschaft Detmold warnt vor dubiosen Hilfe Suchenden im Internet. Die Opfer machen sich häufig unbewusst wegen Geldwäsche strafbar.
Ein 47jähriger Bad Salzufler musste sich deshalb kürzlich vor Gericht verantworten. Er hatte sich von einem Unbekannten einen größeren Geldbetrag überweisen lassen. Im Glauben, es handele sich um einen familiären Notfall, hob das Opfer das Geld ab und übergab es an einen Mittelsmann. Tatsächlich hatten Betrüger das Geld illegal von einem Konto abgehoben und es mit der Hilfe des Bad Salzuflers gewaschen. Diese Art von Hilfsbereitschaft kann bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen.