Im zweiten Prozess gegen den ehemaligen Paderborner Polizeichef Andreas Krummrey sieht sich der Angeklagte schuldlos. Seine Verteidigung hat heute am Detmolder Landgericht eine entsprechende Erklärung verlesen. Demnach sieht Krummrey keine Verletzung des Dienstgeheimnisses und auch keine Behinderung von Ermittlungen. Er ist angeklagt, weil er zu seiner aktiven Zeit einen Polizeiarzt vor Untreue-Ermittlungen gewarnt haben soll. Laut Krummrey hatte der Arzt aber nicht zuerst von ihm von den anonym eingegangenen Anschuldigungen erfahren. Eine Zeugenaussage heute steht dem allerdings entgegen. Das Landgericht hatte Krummrey in einem ersten Verfahren wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sieht aber auch einen Fall von versuchter Strafvereitelung und ging erfolgreich in Revision.