Arbeitslosigkeit und Urlaub. Bei Arbeitslosengeld 1-Empfängern schließt sich das nicht zwingend aus, meldet die Detmolder Agentur für Arbeit.
Nach ihren Angeben dürfen die Betroffenen 3 Wochen Urlaub machen und dabei weiter Arbeitslosengeld 1 bekommen. Das gelte aber nur, wenn sie in der Urlaubszeit keine Aussicht auf einen neuen Job haben, oder eine Weiterbildung ansteht. Wichtig sei, dass sich die Empfänger mit der Agentur abstimmen. Andernfalls würden die Zahlungen unter Umständen sofort eingestellt. Weitere Informationen zum Thema gibt’s hier. Matthias Lehmann, Radio Lippe.